Die Bebauungspläne |
In den Bebauungsplänen sind die planungsrechtlichen und gestalterischen Vorschriften nach dem Baugesetzbuch -BauGB- bzw. der Landesbauordnung -LBO- für die einzelnen Grundstücke enthalten, die innerhalb des Geltungsbereichs eines Bebauungsplanes liegen.
Jeder Bauherr muss wissen, ob auf seinem Grundstück ein Bebauungsplan zu beachten ist oder ob kein Bebauungsplan für sein Grundstück vorhanden ist. Falls ein Bebauungsplan vorhanden ist, sind die einzelnen Festsetzungen zu beachten.
Im Stadtgebiet von Aalen sind ca. 670 Bebauungspläne gültig.
Die Festsetzungen dieser Bebauungspläne können Sie im Internet abfragen. Das Stadtmessungsamt (Tel. 07361/521421) und Stadtplanungsamt (Tel. 07361/521511) steht zu Auskünften über die Bebauungsplaninhalte gerne bereit. Auf den Bestellservice im Geodatenportal wird verwiesen.
Soweit keine Bebauungspläne vorhanden sind, muss sich ein Bauvorhaben in die Umgebung einfügen (Par. 34 BauGB). Hier wird Ihnen dringend eine Bauberatung beim Bürgerbüro Bau (Tel. 07361/521430) empfohlen.
Tipps:
- Mit den Funktionen "Suche nach" ... "Flurstücksnummer", “Straße / Hausnummer“ finden Sie für den gewünschten Bereich die Informationen zum gültigen Bebauungsplan.
- Mit der Funktion "Suche nach" ... "Bebauungsplan" finden Sie Informationen zu den gültigen Bebauungsplänen und aktuellen Bebauungsplanverfahren.
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