Schutzgebiete
Titel Beschreibung
Biotopkartierung Die besonders geschützten Biotope werden auf der Basis des § 32 NatSchG nach den einheitlichen Vorgaben der §32-Kartieranleitung außerhalb des Waldes durch die unteren Naturschutzbehörden erfasst und an die LUBW zum Aufbau der landesweiten Biotopdatenbank weitergegeben. Maßstab: 1:10000 INSPIRE-Thema: Lebensräume und Biotope
FFH-Gebiet Natura 2000 ist ein Netz von Schutzgebieten zur Erhaltung europäisch bedeutsamer Lebensräume sowie seltener Tier- und Pflanzenarten. Die rechtliche Grundlage dieses grenzüberschreitenden Naturschutznetzwerks bilden die Vogelschutz- und die Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie der Europäischen Union. Nach den Vorgaben der FFH-Richtlinie benennt jeder Mitgliedstaat Gebiete, die für die Erhaltung seltener Tier- und Pflanzenarten sowie typischer oder einzigartiger Lebensräume von europäischer Bedeutung wichtig sind. Maßstäbe: 1:1500, 1:25000
FFH-Mähwiese Darstellungsdienst zu FFH-Mähwiese
Landschaftsschutzgebiet Darstellungsdient der Landschaftsschutzgebiete im Maßstab 1:25.000
Naturdenkmal (Einzelgebilde) Als Naturdenkmal nach § 31 NatSchG können sowohl Einzelgebilde (z.B. wertvolle Bäume, Felsen, Höhlen) als auch naturschutzwürdige Flächen bis zu 5 ha Größe (z.B. kleinere Wasserflächen, Moore, Heiden) ausgewiesen werden. Ihr Schutzstatus ist mit dem eines Naturschutzgebietes vergleichbar. Der Datensatz beinhaltet verordnete und sichergestellte Naturdenkmale Einzelgebilde. Maßstäbe: 1:1500, 1:25000
Naturdenkmal (flächenhaft)
Naturpark Naturparke (§ 27 NatSchG) stellen großräumige Gebiete mit besonderer Erholungseignung dar. Sie werden in großräumigen Erholungslandschaften eingerichtet, um die Interessen des Landschafts- und Naturschutzes einerseits und die Erschließung für Erholungssuchende andererseits aufeinander abzustimmen. Naturparke können Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiete sowie Naturdenkmale integrieren. Die Ausweisung von Naturparken erfolgt durch die höheren Naturschutzbehörden per Rechtsverordnung. Maßstab: 1:25.000
Naturschutzgebiet Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, landeskundlichen oder kulturellen Gründen oder zur Erhaltung von Lebensgemeinschaften oder Biotopen bestimmter wildlebender Tier- und Pflanzenarten notwendig ist, werden als Naturschutzgebiete gesichert. Maßstäbe: 1:1500, 1:25000 INSPIRE-Thema: Schutzgebiete
Vogelschutzgebiet Natura 2000 ist ein Netz von Schutzgebieten zur Erhaltung europäisch bedeutsamer Lebensräume sowie seltener Tier- und Pflanzenarten. Nach den Vorgaben der Vogelschutzrichtlinie benennt jeder Mitgliedstaat Gebiete, die für die Erhaltung europaweit bedeutsamer oder im Mitgliedstaat bedrohter Vogelarten und deren Lebensräume wichtig sind. Maßstäbe: 1:2000
Wasserschutzgebiet Die Ausweisung von Wasserschutzgebieten (WSG) dient dem Schutz des Grundwassers und damit der Trinkwasserressourcen. Erfasst und fortgeschrieben werden - von der Planung bis zur Festsetzung - die nach § 51 WHG und § 45 WG ausgewiesenen/auszuweisenden WSG. (Veröffentlicht werden nur WSG mit dem Status festgesetzt, vorläufig angeordnet, im Verfahren oder fachtechnisch abgegrenzt) Maßstab: 1:2000 INSPIRE-Thema: Bewirtschaftungsgebiete/Schutzgebiete/geregelte Gebiete und Berichterstattungseinheiten


Die Daten werden grundsätzlich laufend aktualisiert. Spezifische Angaben zu den einzelnen Themen finden sich auf den Seiten der LUBW.

Datenquelle:
LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg
Griesbachstraße 1, 76185 Karlsruhe
Telefon: 0721/5600-0
E-Mail: poststelle@lubw.bwl.de

Leitung: Präsident Dr. Ulrich Maurer

Vorsitzende des Verwaltungsrates: Ministerin Thekla Walker MdL

Die LUBW ist eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts
Handelsregister: Amtsgericht Mannheim HRA 104736
Umsatzsteuer Identifikationsnummer USt-IdNr.: DE 213361243
Interaktive Darstellung
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Einordnung dieses Themas
Das Thema Schutzgebiete gehört zu folgendem übergeordneten Thema:
Untergeordnete Themen
Zum Thema Schutzgebiete gibt es folgende untergeordnete Themen:
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