Baulücken |
Dieser Menüpunkt beinhaltet Baulücken innerhalb der Siedlungsflächen. Es sind Baulücken für eine mögliche Wohnbebauung und für eine gemischte Nutzung (Wohnen und Gewerbe) enthalten. Dadurch wird den Bauinteressenten der Zugang zu bislang nicht genutzten Bauplätzen erleichtert. Eine Zulässigkeit jeglicher Bebauung lässt sich aus der Darstellung als Baulücke nicht ableiten.
Durch solche Maßnahmen der Innenentwicklung soll der sparsame Umgang mit Grund und Boden entsprechend § 1a BauGB forciert werden. Die Gemeinde wird in § 200 Abs.3 BauGB ausdrücklich zur Führung eines Baulandkatasters ermächtigt.
Bei Interesse an einer Baulücke bezieht die Stadt keine Dienstleistungsposition bezüglich der Vermittlung. Aufgrund des Datenschutzes ist die Stadt weder befugt, eine Kontaktaufnahme zum Grundstückseigentümer herzustellen noch die Eigentümerauskünfte an Dritte weiterzugeben. Das Kataster soll lediglich als eine Übersicht der aktuellen Baulücken dienen.
Falls Sie auf der Suche nach einem städtischen Bauplatz sind, steht für Sie auf der Homepage der Stadt Schwäbisch Gmünd ein Bewerbungsportal zur Verfügung. Nach erfolgreicher Eintragung werden Sie in eine Interessentenliste aufgenommen und erhalten automatisch alle erforderlichen Unterlagen, sobald freie Bauplätze in die Vermarktung kommen. Dadurch können Sie sich direkt auf einen bestimmten Bauplatz bewerben. Den Zugang zu diesem Bewerberportal finden Sie auf der Seite des Liegenschaftsamts. Stadtverwaltung Schwäbisch Gmünd Amt für Stadtentwicklung Abteilung Stadtsanierung und Denkmalschutz
Marktplatz 1 73525 Schwäbisch Gmünd Telefon 07171 603-6116 Telefax 07171 603-6399 bauluecken@schwaebisch-gmuend.de |
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