Bodenrichtwertkarte 2023 |
Die Bodenrichtwerte (aktueller Stichtag 01.01.2023) werden alle zwei Jahre von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses beim Vermessungs- und Katasteramt ermittelt und durch den Gutachterausschuss Heilbronn beschlossen. Es sind durchschnittliche Lagewerte bestimmter Grundstückstypen mit angegebenen Merkmalen in festgelegten Zonen. Sie liegen für Wohnbau und Gewerbeflächen, landwirtschaftliche Flächen, Gärten und die Geschäftslagen der Innenstadt vor. Die Bodenrichtwerte werden möglichst flächendeckend und differenziert für die im Zuständigkeitsbereich des Gutachterausschusses liegenden Grundstücke ermittelt, soweit ihre Nutzung nicht öffentlichen Zwecken vorbehalten ist. In Baden-Württemberg sind die Bodenrichtwerte mindestens zu Beginn jedes zweiten Kalenderjahres zu ermitteln und bis spätestens zum 30. Juni zu ermitteln und zu veröffentlichen.
Bitte um Beachtung: Es handelt sich hierbei um "städtebauliche" Bodenrichtwerte. Die Bodenrichtwerte für die Grundsteuer finden Sie in BORIS-BW, dem zentralen Bodenrichtwertinformationssystem der Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg. |
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