Flächennutzungsplan (Änderungs-/ Geltungsbereich) |
Der Flächennutzungsplan stellt die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung innerhalb des jeweiligen Gemeindegebietes dar.
Eingestellt ist der Flächennutzungsplan in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.08.2003. In dieser Darstellung sind die Gebiete der Anpassungen und Parallelverfahren, die seit 2003 wirksam geworden sind, mit einem Kreis gekennzeichnet. Diese können auch bei Planungs-und Baurechtsamt eingesehen werden. |
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