Landschaftsplan |
Der Landschaftsplan hat die Aufgabe, gesetzlich festgelegte Grundsätze und Ziele des Naturschutzes, der Landschaftspflege und der Erholungsvorsorge für das Gemeindegebiet zu konkretisieren. Er stellt in textlicher und kartografischer Form dar, wie diese Ziele erreicht werden können und zeigt auf, wie sich die Kommune möglichst umweltverträglich weiterentwickeln kann. Der Landschaftsplan wird von den Kommunen als Planungsträgern aufgestellt. (Quelle: LUBW, Landschaftsplanung, Abgerufen im Nov. 2015)
Eine wesentliche Grundlage für die Erstellung des Landschaftsplans ist die Realnutzungskartierung. Diese bildet die Flächennutzungen und Biotopstrukturen des Stadtkreises in generalisierter Form ab und dient als Beurteilungsgrundlage für den Eingriff in den Naturhaushalt, wie z.B. Baugebiete und Straßenplanungen.
Die kartierte Flora und Fauna ist auch Grundlage für Biotopverbundplanungen für die einzelnen Stadtteile. Die Biotopverbundplanungen enthalten Bewertungen über die Bestände der Vegetation und Tierwelt aus Sicht des Arten- und Biotopschutzes sowie Ziele und Maßnahmen zum Erhalt und Entwicklung der natürlichen Lebensgrundlagen. |
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