Veränderungssperren |
Der durch einen Bebauungsplan begründete Rechtsanspruch kann durch eine Veränderungssperre vorübergehend eingeschränkt werden. Hat der Gemeinderat einen Aufstellungsbeschluss für einen neuen Bebauungsplan gefasst, kann die Gemeinde Maßnahmen zur Sicherung der neuen Planungsziele ergreifen wie die Zurückstellung von Baugesuchen oder den Beschluss über eine Veränderungssperre.
Im Geltungsbereich einer Veränderungssperre dürfen • bauliche Vorhaben nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt, • erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen nicht vorgenommen werden.
Eingestellt sind die derzeit gültigen Veränderungssperren. Die im Geodatenportal hinterlegten Pläne können auch beim Planungs- und Baurechtsamt der Stadt Heilbronn eingesehen werden. |
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