Planungs-, Wahl- und Grundschulbezirke |
Die Einteilung der Planungs-, Wahl- und Grundschulbezirke basiert auf der Kleinräumigen Gliederung und wird vom jeweils zuständigen Fachamt festgelegt und bei Bedarf fortgeführt.
Planungsbezirke liegen über den Stadtteilen und fassen diese in größere räumliche Einheiten, die häufig für weitere fachliche Planungen und statistische Analysen herangezogen werden.
Für die Durchführung von Wahlen werden Wahlbezirke gebildet. In jedem Wahlbezirk befindet sich ein i.d.R. fußläufig zur erreichendes Wahllokal in dem gewählt wird und in dem nach der Wahl die Stimmen ausgezählt werden. Zu unterscheiden von dem Wahlbezirk ist der Wahlkreis, in dem die Wahlberechtigten über die konkrete Besetzung eines oder mehrerer Sitze des zu wählenden Organs entscheiden.
Etwa 1.100 Heilbronner Kinder werden pro Jahr in die Grundschule eingeschult. In welche Grundschule das Kind eingeschult wird hängt davon ab, in welchem Grundschulbezirk das Kind wohnt (§76 Schulgesetz Baden-Württemberg). |
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