besonderes Städtebaurecht |
Das besondere Städtebaurecht bietet den Gemeinden verschiedene Maßnahmen an, auf die sie bei Bedarf zurückgreifen können. Die Stadt Heilbronn hat von nachfolgenden Maßnahmen Gebrauch gemacht:
• eingeleitete Sanierungsgebiete • rechtsverbindliche Sanierungsgebiete • Stadtumbaugebiete • Satzungen zur Sicherung von Durchführungsmaßnahmen in Stadtumbaugebieten • Maßnahmen der Sozialen Stadt • eingeleitete Erhaltungssatzungen • rechtsverbindliche Erhaltungssatzungen
Innerhalb dieser Flächen kann es sein, dass zu den Festsetzungen eines Bebauungsplanes zusätzliche Regelungen hinzu kommen, die bei der baulichen oder sonstigen Nutzung eines Grundstücks zu beachten sind, z.B. die Ziele einer Sanierungsmaßnahme.
Die hinterlegten Geltungsbereiche des besonderen Städtebaurechts stellen den gegenwärtig gültigen Teil der jeweiligen städtebaulichen Satzung dar. Die im Geodatenportal hinterlegten Pläne können auch beim Planungs- und Baurechtsamt der Stadt Heilbronn eingesehen werden. |
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