Aufstellungsbeschlüsse
Die Aufstellung eines neuen Bebauungsplans oder die Änderung eines bestehenden Bebauungsplans leitet der Gemeinderat mit dem Aufstellungsbeschluss ein. Auf der Grundlage eines Aufstellungsbeschlusses kann die Gemeinde Maßnahmen zur Sicherung der neuen Planungsziele ergreifen wie die Zurückstellung von Baugesuchen oder den Beschluss über eine Veränderungssperre.

Eingestellt sind die derzeit gültigen Geltungsbereiche der jeweiligen Aufstellungsbeschlüsse.
Weitere Informationen sowie Ansprechpartner finden Sie auf den Internetseiten der Stadt Heilbronn unter Bauen und Wohnen.
Interaktive Darstellung
Durch Anklicken des folgenden Links können Sie Thema Aufstellungsbeschlüsse als interaktive Karte anschauen.
Beispieldarstellung für Aufstellungsbeschlüsse:
Aufstellungsbeschlüsse
Einordnung dieses Themas
Das Thema Aufstellungsbeschlüsse gehört zu folgendem übergeordneten Thema:
Weitere Informationen
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