Aufstellungsbeschlüsse |
Die Aufstellung eines neuen Bebauungsplans oder die Änderung eines bestehenden Bebauungsplans leitet der Gemeinderat mit dem Aufstellungsbeschluss ein. Auf der Grundlage eines Aufstellungsbeschlusses kann die Gemeinde Maßnahmen zur Sicherung der neuen Planungsziele ergreifen wie die Zurückstellung von Baugesuchen oder den Beschluss über eine Veränderungssperre.
Eingestellt sind die derzeit gültigen Geltungsbereiche der jeweiligen Aufstellungsbeschlüsse. |
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