Bodenrichtwertkarte 2006 |
Die Bodenrichtwerte (aktueller Stichtag 31.12.2006) werden alle zwei Jahre von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses beim Vermessungs- und Katasteramt ermittelt und durch den Gutachterausschuss Heilbronn beschlossen. Es sind durchschnittliche Lagewerte bestimmter Grundstückstypen mit angegebenen Merkmalen in festgelegten Zonen. Sie liegen für Wohnbau und Gewerbeflächen, landwirtschaftliche Flächen, Gärten und die Geschäftslagen der Innenstadt vor. Die Bodenrichtwerte werden möglichst flächendeckend und differenziert für die im Zuständigkeitsbereich des Gutachterausschusses liegenden Grundstücke ermittelt, soweit ihre Nutzung nicht öffentlichen Zwecken vorbehalten ist. In Baden-Württemberg sind die Bodenrichtwerte mindestens auf das Ende jedes geraden Kalenderjahres zu ermitteln und bis spätestens am 30. Juni des Folgejahres ortsüblich bekannt zu geben.
Hinweise zur Benutzung: Die Geschäftslagen werden durch Aufruf der Funktion „Objekt-Info“ in der Symbolleiste und anschließendem Klick in die Fläche aufgerufen. Als Maßstab für eine gute Übersicht empfehlen wir 1:10000 einzustellen. |
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