Baulückenkataster
Das Baulückenkataster beinhaltet unbebaute oder nur geringfügig genutzte Grundstücke bzw. Baulücken innerhalb der bebauten Siedlungsflächen, soweit die Eigentümer einer Veröffentlichung der Baulücke nicht widersprochen haben. Die Absicht zur Veröffentlichung des Baulandkatasters wurde zuvor öffentlich bekannt gemacht. Im Baulückenkataster sind sowohl Grundstücke für eine mögliche Wohnbebauung, als auch für eine gemischte, gewerbliche oder sonderbauliche Nutzung enthalten. Ziel ist es, dieses Potenzial verstärkt als Bauland zu aktivieren. Es kann von Bürger*innen, Eigentümer*innen, Bauwilligen oder Architekt*innen als Entscheidungshilfe genutzt werden und die Suche nach geeigneten Baugrundstücken erleichtern. Das Baulückenkataster dient damit dem wichtigen im Baugesetzbuch verankerten Grundsatz, mit Grund und Boden sparsam und schonend umzugehen, und insbesondere Maßnahmen zur Innenentwicklung, zur Wiedernutzbarmachung und Nachverdichtung von Flächen zu nutzen (§ 1a BauGB). Viele ökonomische, ökologische und sozial-gesellschaftliche Gründe sprechen für eine Nutzung von unbebauten oder nur geringfügig genutzten Grundstücken bzw. Baulücken im Innenbereich. Die rechtliche Grundlage für die Aufstellung und Veröffentlichung des Baulückenkatasters ist in § 200 BauGB festgesetzt.

Hinweise:
  • Die Aufnahme von Flächen in das Baulückenkataster erfolgt ohne jede Gewähr. Eine Haftung dafür, dass die in das Kataster aufgenommenen Flächen sofort oder in absehbarer Zeit bebaubar sind, wird nicht übernommen.
  • Die zu den Baulücken aufgeführten Angaben zum Planungsrecht dienen nur als Hinweis. Sie geben nicht das vollständige Planungsrecht wieder. Aus den Darstellungen können keine planungs- und bauordnungsrechtlichen Ansprüche abgeleitet werden.
  • Es kann außerdem nicht ausgeschlossen werden, dass Grundstücke beziehungsweise Flächen zwischenzeitlich bebaut sind.
  • Aus datenschutzrechtlichen Gründen sind im öffentlichen Baulückenkataster gemäß § 200 BauGB keine Angaben über Grundstückseigentümer, Mieter, Pächter oder sonstige Nutzer des untersuchten Grundstückes enthalten.
  • Die Darstellung und Analyse der Fläche ersetzt nicht die Baugenehmigung und sagt sie auch nicht zu. Ebenso kann aus der Nennung der Fläche im Baulückenkataster nicht auf eine Veräußerungs- oder Verwertungsabsicht der Eigentümer*innen geschlossen werden.
  • Eine Bebaubarkeit kann nur über eine Bauvoranfrage oder einen Bauantrag verbindlich geklärt werden.
  • Eventuelle Hinweise auf Altlasten sind nicht vermerkt. Die Freiheit von Altlasten ist mit dem Grünflächen- und Umweltamt abzuklären.
  • Eintragungen sowie Auskünfte aus dem Baulückenkataster sind kostenlos.
  • Die Eigentümer*innen von Baulücken, die mit der anonymen Veröffentlichung ihres Grundstücks im Geoportal der Stadt Heilbronn nicht einverstanden sind, haben die Möglichkeit, der Aufnahme ihres Grundstücks in das Baulückenkataster zu widersprechen.
  • Das Baulückenkataster wird dauerhaft gepflegt und aktualisiert, kann jedoch nicht immer tagesaktuell sein.
Für weitere Auskünfte steht das Planungs- und Baurechtsamt gerne zur Verfügung. Ansprechpartner ist das Sachgebiet Flächennutzungsplanung (Apparat 2708, E-Mail fnp@heilbronn.de).
Interaktive Darstellung
Durch Anklicken des folgenden Links können Sie Thema Baulückenkataster (Öffentlich) als interaktive Karte anschauen.
In verschiedenen Maßstabsbereichen werden unterschiedliche grafische Darstellungen des Themas verwendet.
Beispieldarstellung für Baulückenkataster (Öffentlich) im Maßstabsbereich zwischen 1:1 und 1:1250:
Baulückenkataster (Öffentlich) im Maßstabsbereich zwischen 1:1 und 1:1250
Beispieldarstellung für Baulückenkataster (Öffentlich) im Maßstabsbereich zwischen 1:2001 und 1:3000:
Baulückenkataster (Öffentlich) im Maßstabsbereich zwischen 1:2001 und 1:3000
Einordnung dieses Themas
Das Thema Baulückenkataster (Öffentlich) gehört zu folgendem übergeordneten Thema:
Weitere Informationen
Sie finden das Thema Baulückenkataster (Öffentlich) auch in der Liste aller verfügbaren Kartendarstellungen im Geodatenportal.
Sonstiges: Impressum zum Geodatenportal.