Feuerwehrflächen
Nach §15 Landesbauordnung Baden-Württemberg sind bauliche Anlagen auf Grundstücken so anzuordnen und zu errichten, dass bei einem Brand wirksame Löscharbeiten und die Rettung von Menschen und Tieren möglich sind.

Die Flächen für die Feuerwehr werden im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens festgelegt und müssen ständig freigehalten werden. Im Ernstfall muss gewährleistet sein, dass die Feuerwehr bzw. die Rettungskräfte ungehindert und rasch zu den entsprechenden Gebäuden gelangen können.

Im Geodatenportal sind die Feuerwehrflächen auf öffentlichem Grund dargestellt. Im Zweifelsfall sind die Originalpläne des Baugenehmigungsverfahrens bindend / gültig.
Ansprechpartner finden Sie auf der Internetseite der Feuerwehr Heilbronn.
Interaktive Darstellung
Durch Anklicken des folgenden Links können Sie Thema Feuerwehrflächen als interaktive Karte anschauen.
In verschiedenen Maßstabsbereichen werden unterschiedliche grafische Darstellungen des Themas verwendet.
Beispieldarstellung für Feuerwehrflächen im Maßstabsbereich zwischen 1:1 und 1:1250:
Feuerwehrflächen im Maßstabsbereich zwischen 1:1 und 1:1250
Beispieldarstellung für Feuerwehrflächen im Maßstabsbereich zwischen 1:2001 und 1:3000:
Feuerwehrflächen im Maßstabsbereich zwischen 1:2001 und 1:3000
Einordnung dieses Themas
Das Thema Feuerwehrflächen gehört zu folgendem übergeordneten Thema:
Weitere Informationen
Sie finden das Thema Feuerwehrflächen auch in der Liste aller verfügbaren Kartendarstellungen im Geodatenportal.
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