Wasserschutzgebiete
Die Ausweisung von Wasserschutzgebieten (WSG) dient dem Schutz des Grundwassers und damit der Trinkwasserressourcen. Erfasst und fortgeschrieben werden - von der Planung bis zur Festsetzung - die nach § 51 WHG und § 45 WG ausgewiesenen/auszuweisenden WSG. Ein WSG kann aus bis zu 5 von insgesamt 7 verschiedenen Wasserschutzgebietszonen (WSG-Zone) bestehen. Aus den WSG-Zonen wird das WSG als Umring gebildet.
(Quelle: LUBW, RIPS-Metadaten-Auskunft, Abgerufen im Nov. 2015)
Weitere Informationen sowie Ansprechpartner finden Sie auf den Internetseiten der Stadt Heilbronn unter Planungs- und Baurechtsamt, Abteilung Umwelt und Arbeitsschutz.
Interaktive Darstellung
Durch Anklicken des folgenden Links können Sie Thema Wasserschutzgebiete als interaktive Karte anschauen.
In verschiedenen Maßstabsbereichen werden unterschiedliche grafische Darstellungen des Themas verwendet.
Beispieldarstellung für Wasserschutzgebiete im Maßstabsbereich zwischen 1:1250 und 1:2001:
Wasserschutzgebiete im Maßstabsbereich zwischen 1:1250 und 1:2001
Beispieldarstellung für Wasserschutzgebiete im Maßstabsbereich zwischen 1:3000 und 1:10001:
Wasserschutzgebiete im Maßstabsbereich zwischen 1:3000 und 1:10001
Einordnung dieses Themas
Das Thema Wasserschutzgebiete gehört zu folgendem übergeordneten Thema:
Weitere Informationen
Sie finden das Thema Wasserschutzgebiete auch in der Liste aller verfügbaren Kartendarstellungen im Geodatenportal.
Sonstiges: Impressum zum Geodatenportal.