Wasserschutzgebiete |
Die Ausweisung von Wasserschutzgebieten (WSG) dient dem Schutz des Grundwassers und damit der Trinkwasserressourcen. Erfasst und fortgeschrieben werden - von der Planung bis zur Festsetzung - die nach § 51 WHG und § 45 WG ausgewiesenen/auszuweisenden WSG. Ein WSG kann aus bis zu 5 von insgesamt 7 verschiedenen Wasserschutzgebietszonen (WSG-Zone) bestehen. Aus den WSG-Zonen wird das WSG als Umring gebildet. (Quelle: LUBW, RIPS-Metadaten-Auskunft, Abgerufen im Nov. 2015) |
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