besonderes Städtebaurecht
Das besondere Städtebaurecht bietet den Gemeinden verschiedene Maßnahmen an, auf die sie bei Bedarf zurückgreifen können. Die Stadt Heilbronn hat von nachfolgenden Maßnahmen Gebrauch gemacht:

• eingeleitete Sanierungsgebiete
• rechtsverbindliche Sanierungsgebiete
• Stadtumbaugebiete
• Satzungen zur Sicherung von Durchführungsmaßnahmen in Stadtumbaugebieten
• Maßnahmen der Sozialen Stadt
• eingeleitete Erhaltungssatzungen
• rechtsverbindliche Erhaltungssatzungen

Innerhalb dieser Flächen kann es sein, dass zu den Festsetzungen eines Bebauungsplanes zusätzliche Regelungen hinzu kommen, die bei der baulichen oder sonstigen Nutzung eines Grundstücks zu beachten sind, z.B. die Ziele einer Sanierungsmaßnahme.

Die hinterlegten Geltungsbereiche des besonderen Städtebaurechts stellen den gegenwärtig gültigen Teil der jeweiligen städtebaulichen Satzung dar.
Die im Geodatenportal hinterlegten Pläne können auch beim Planungs- und Baurechtsamt der Stadt Heilbronn eingesehen werden.
Weitere Informationen sowie Ansprechpartner finden Sie auf den Internetseiten der Stadt Heilbronn unter Bauen und Wohnen.
Interaktive Darstellung
Durch Anklicken des folgenden Links können Sie sich die wichtigsten Inhalte aus dem Bereich Besonderes Städtebaurecht als interaktive Karte anschauen.
Einordnung dieses Themas
Das Thema Besonderes Städtebaurecht gehört zu folgendem übergeordneten Thema:
Untergeordnete Themen
Zum Thema Besonderes Städtebaurecht gibt es folgende untergeordnete Themen:
Weitere Informationen
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