Lärmkartierung 2012 Stufe 2
Die EU-Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet alle Mitgliedsstaaten, die Belastung durch Umgebungslärm auf Basis standardisierter Berechnungsverfahren in regelmäßigen Abständen zu erfassen. Die Ergebnisse müssen in Form strategischer Lärmkarten dargestellt und öffentlich bekannt gemacht werden. Im Anschluss daran sind für die besonders vom Lärm betroffenen Gebiete Lärmaktionspläne zu erstellen.

Die Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW) ist seit 2006 für die landesweite Lärmkartierung des Umgebungslärms außerhalb der Ballungsräume zuständig.
Die neun Ballungsräume – das sind alle Städte über 100.000 Einwohner – Stuttgart, Mannheim, Karlsruhe, Freiburg, Heidelberg, Heilbronn, Ulm, Pforzheim und Reutlingen kartieren ihre Stadtgebiete selbst.

In den Lärmkarten wird die Lärmsituation – getrennt nach Lärmarten – mit zwei verschiedenen Lärmindizes dargestellt:

• Der LDEN - Lärmindex ist ein Maß für die ganztägige Lärmbelastung (24 Stunden). Laute Pegel am Abend (18-22 Uhr) und in der Nacht (22-6 Uhr) werden dabei stärker berücksichtigt als Pegel am Tag (6-18 Uhr). Der LDEN ist nicht direkt mit dem Tag-Pegel der nationalen Berechnungsvorschriften vergleichbar.
• Der LNight - Lärmindex ist ein Maß für die durchschnittliche Lautstärke in den Nachtstunden von 22 bis 6 Uhr, die aus Sicht der Gesundheitsvorsorge (Vermeidung von Schlafstörungen) besonders bedeutsam sind.
(Quelle: LUBW, Umgebungslärm, Abgerufen im Nov. 2015)
Weitere Informationen sowie Ansprechpartner finden Sie auf den Internetseiten der Stadt Heilbronn unter Lärmaktionsplan.
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