Katasterkarte |
Das Amt für Stadtentwicklung ist im Stadtgebiet für die Führung des Liegenschafts- katasters zuständig. Neben den beschreibenden Daten zu Flurstücken und Gebäuden stellt die Katasterkarte den darstellenden Teil des Liegenschaftskatasters dar.
Das Liegenschaftskataster weist alle Flurstücke im Land und ihre Entwicklung nach. Es beschreibt die Bodenflächen, dient der Sicherung des Grundeigentums, dem Grundstücksverkehr, der Ordnung von Grund und Boden und ist Grundlage für das raumbezogene grafische Informations- system (GIS). Es berücksichtigt Bedürfnisse von Rechtspflege, Verwaltung und Wirtschaft.
Die Katasterkarte enthält Grenzen und Nummern der Flurstücke, Gebäude einschließlich der Haus- nummern, topografische Informationen, Verwaltungsgrenzen, Orts-, Flur- und Straßennamen.
Die Katasterkarte wird benötigt für den Lageplan zum Bauantrag, für Eigentumsübersichten und Vertragspläne im Grundstücksverkehr sowie für Planung und bodenordnende Maßnahmen.
Rechtsverbindliche und tagesaktuelle Auszüge aus dem Liegenschaftskataster werden nur vom Amt für Stadtentwicklung – Abteilung Liegenschaftskataster, Bodenordnung, Geoinformation/GIS – der Stadtverwaltung Schwäbisch Gmünd oder vom Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden Württemberg (LGL BW) erstellt. |
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