Baulücken
Dieser Menüpunkt beinhaltet Baulücken innerhalb der Siedlungsflächen. Es sind Baulücken für eine mögliche Wohnbebauung und für eine gemischte Nutzung (Wohnen und Gewerbe) enthalten. Dadurch wird den Bauinteressenten der Zugang zu bislang nicht genutzten Bauplätzen erleichtert. Eine Zulässigkeit jeglicher Bebauung lässt sich aus der Darstellung als Baulücke nicht ableiten.

Durch solche Maßnahmen der Innenentwicklung soll der sparsame Umgang mit Grund und Boden entsprechend § 1 a BauGB forciert werden. Die Gemeinde wird in § 200 Abs.3 BauGB ausdrücklich zur Führung eines Baulandkatasters ermächtigt.

Aus Gründen des Datenschutzes erteilen wir keine Eigentümerauskünfte. Stattdessen werden dem Eigentümer, zur schnellen Kontaktaufnahme, Ihre Daten übermittelt.

Wir leiten Ihre Anfrage zeitnah weiter, bitten aber dennoch um Geduld, da nicht alle Eigentümer unverzüglich reagieren. Sobald uns eine Antwort vorliegt, erhalten Sie eine Zwischennachricht.

Um einen vertretbaren Arbeitsaufwand zu gewährleisten, müssen wir die Zahl der Anfragen je Interessent auf maximal 5 Baulücken im Halbjahr begrenzen. Massenauskünfte können wir nicht bearbeiten.

Bitte geben Sie bei Ihrer Anfrage, die Flurstücksnummer sowie die zugehörige Gemarkung und Flur an! Falls Ihnen Gemarkung und Flur nicht bekannt sind, geben Sie bitte zumindest den Ortsteil an!

Bei Interesse an einer Baulücke nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf:

E - Mail: bauluecken@schwaebisch-gmuend.de
Interaktive Darstellung
Durch Anklicken des folgenden Links können Sie Thema Baulücken als interaktive Karte anschauen.
Beispieldarstellung für Baulücken:
Baulücken
Weitere Informationen
Sie finden das Thema Baulücken auch in der Liste aller verfügbaren Kartendarstellungen im Geodatenportal.
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