Wichtige Hinweise zur Präsentation der Bebauungspläne im Geoportal.

Die digitale Bereitstellung der Bebauungspläne im Geoportal der Stadt Schwäbisch Hall erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen. Aufgrund der Vielzahl der Pläne und der zugehörigen Dokumente sowie eventuellen technischen Problemen kann es bei der Präsentation der Unterlagen zu Fehlern und Unstimmigkeiten kommen. Insofern übernimmt die Stadt Schwäbisch Hall keine Garantie für eine jederzeit vollständige und richtige Darstellung der Bebauungspläne. Sollten Sie Fehler oder Unstimmigkeiten bemerken, sind wir für jeden Hinweis dankbar und werden diesen kurzfristig überprüfen und ggf. korrigieren.

Zusätzlich werden noch Textbebauungspläne präsentiert. In den durch farbige Schraffuren gekennzeichneten Geltungsbereichen erfolgen die planerischen Festsetzungen ausschließlich durch Text. Ein zeichnerischer Teil (mit Ausnahme eines Übersichtsplans zur Darstellung der Abgrenzung der Bebauungspläne) ist dabei nicht vorhanden. Zur vollständigen Beurteilung des Planungsbereichs sind deshalb diese Textbebauungspläne ebenfalls notwendig.

Bitte beachten Sie, dass sämtliche hier digital zur Verfügung gestellten Dokumente der rechtsverbindlichen Bebauungspläne selbst keine Rechtskraft besitzen. Rechtsverbindlich sind ausschließlich die Originalbebauungspläne mit den Originalunterschriften bei den jeweiligen Verfahrensschritten und dem Dienstsiegel. Diese können beim Baurechtsamt der Stadt Schwäbisch Hall, Gymnasiumstraße 4, 74523 Schwäbisch Hall während der Öffnungszeiten eingesehen werden. Dort berät man Sie auch gerne, wenn Sie Interpretationsprobleme, Zweifel an der Präsentation oder weitere Fragen haben.

In diesem Angebot werden z. Zt. nur rechtsverbindliche Bebauungspläne angezeigt. Auskünfte zu Bebauungsplänen im Aufstellungsverfahren sowie deren räumlichen Geltungsbereichen erhalten Sie ebenfalls beim Baurechtsamt der Stadt Schwäbisch Hall, Gymnasiumstraße 4, 74523 Schwäbisch Hall während der Öffnungszeiten. Entsprechend § 4a Abs. 4 BauGB sind der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Absatz 2 Satz 2 und die nach § 3 Absatz 2 Satz 1 auszulegenden Unterlagen zusätzlich auf der Homepage der Stadt Schwäbisch Hall im Bereich „Öffentliche Bekanntmachungen“ verfügbar.


Darüber hinaus bitten wir Sie, noch folgende Hinweise zu beachten:
  • Die Grenzen der Geltungsbereiche der Bebauungspläne dienen lediglich der Orientierung und der Auswahl der einzelnen Bebauungspläne.
  • Ältere Bebauungspläne wurden noch von Hand und mit Tusche und Wasserfarben gezeichnet. Durch das Digitalisieren und Umwandeln in PDF-Dateien geht die Genauigkeit des Planes verloren. Auch durch die Einstellungen Ihres Computers, Bildschirms oder Ihres Druckers können sich insbesondere in der Farbqualität Veränderungen ergeben.
  • Die Bebauungspläne im Onlineportal sollen nur eine Erstinformation sein und sind nicht zum Messen und Vermessen von Grundstücken oder Straßen u.ä. geeignet.
  • Wir möchten ausdrücklich darauf hinweisen, dass das Lesen der Bebauungspläne mitunter schwierig und kompliziert sein kann. Neben den „Qualifizierten Bebauungsplänen“ auf Grundlage des früheren Bundesbaugesetzes und des heutigen Baugesetzbuches (BauGB) gibt es auch noch „Einfache Bebauungspläne“ in Form von älteren Baulinien-, Orts- oder Stadtbauplänen. Diese Pläne werden auch präsentiert, allerdings sind bzgl. des Umfangs und der Bedeutung der damaligen Regelungen jeweils im Einzelfall das Baurechtsamt der Stadt Schwäbisch Hall, Gymnasiumstraße 4, 74523 Schwäbisch Hall zu kontaktieren.
  • Zusätzlich zu den Bebauungsplänen können weitere Satzungen und Verordnungen gelten, wie z. B. Erhaltungs- oder Sanierungssatzungen oder die Baumschutzverordnung. Solche Satzungen und Verordnungen werden z. Zt. noch nicht in diesem Portal angezeigt.
  • Abschließend wird noch darauf hingewiesen, dass ggf. weitere verwandte Rechtsbereiche (z. B. im Denkmalschutz- und Naturschutzbereich) zu beachten sind und in der Regel zur vollständigen Berücksichtigung der Regelungsinhalte des jeweiligen Bebauungsplanes noch weitere Gesetze hinzuzuziehen sind, z. B. die Baunutzungsverordnung (BauNVO) und die Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in den jeweils gültigen Fassungen.
Interaktive Darstellung
Durch Anklicken des folgenden Links können Sie Thema Plannummer als interaktive Karte anschauen.
In verschiedenen Maßstabsbereichen werden unterschiedliche grafische Darstellungen des Themas verwendet.
Beispieldarstellung für Plannummer im Maßstabsbereich zwischen 1:1 und 1:5001:
Plannummer im Maßstabsbereich zwischen 1:1 und 1:5001
Beispieldarstellung für Plannummer im Maßstabsbereich zwischen 1:5001 und 1:7001:
Plannummer im Maßstabsbereich zwischen 1:5001 und 1:7001
Einordnung dieses Themas
Das Thema Plannummer gehört zu folgendem übergeordneten Thema:
Weitere Informationen
Sie finden das Thema Plannummer auch in der Liste aller verfügbaren Kartendarstellungen im Geoportal der Stadt Schwäbisch Hall.
Sonstiges: Impressum zum Geoportal der Stadt Schwäbisch Hall.