Gemarkungskarte |
Die Gemarkungskarte wird benötigt, um die eindeutige Bezeichnung der Flurstücke zu gewährleisten.
In der Katasterkarte werden die Flurstücke nämlich nur mit Ihren Flurstücksnummern dargestellt. Zur eindeutigen Bezeichnung der Flurstücke ist aber zusätzlich zur Flurstücksnummer noch die Angabe des Gemarkungsnamens und des Flurnamens notwendig. Diese Angaben können Sie der Gemarkungskarte entnehmen. Die farbigen Abgrenzungen und Namen haben dabei folgende Bedeutung.
In rot sind die Namen und Abgrenzungen der Gemeinden der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Schwäbisch Hall dargestellt.
In Grün sind die Namen und Abgrenzungen der Gemarkungen dargestellt.
In Blau sind die Namen und Abgrenzungen der Fluren dargestellt.
Bei identischen Abgrenzungslinien wird immer die Linie der größeren Gebietseinheit dargestellt, d.h. Gemarkungen und Fluren sind der Gemeinde untergeordnet, Fluren sind der Gemarkung untergeordnet. |
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