Schulbezirk

Schulbezirke werden durch die Schulträger (Gemeinden, Landkreise, Schulverbände, Land) für jede Pflichtschule festgelegt oder sind mit deren Gebiet identisch.

In welche Grundschule ein Kind gehen soll, kann nicht frei gewählt werden. In der Regel besuchen Kinder jene Grundschule, in deren Schulbezirk die Eltern wohnen oder ihren ständigen Aufenthalt haben.

Bei Haupt- und Werkrealschulen gilt ab dem Schuljahr 2010/11 folgendes: Werkrealschule und Hauptschule sind nach § 25 Abs. 1 SchG grundsätzlich Wahlschule, der Schulträger kann jedoch für Werkrealschulen und Hauptschulen Schulbezirke festlegen.

Auskünfte zu den Schulbezirken erteilt Ihnen der Fachbereich Jugend, Schule & Soziales.
Interaktive Darstellung
Durch Anklicken des folgenden Links können Sie Thema Grundschulbezirke als interaktive Karte anschauen.
In verschiedenen Maßstabsbereichen werden unterschiedliche grafische Darstellungen des Themas verwendet.
Beispieldarstellung für Grundschulbezirke im Maßstabsbereich zwischen 1:3500 und 1:3501:
Grundschulbezirke im Maßstabsbereich zwischen 1:3500 und 1:3501
Beispieldarstellung für Grundschulbezirke im Maßstabsbereich zwischen 1:10000 und 1:20000:
Grundschulbezirke im Maßstabsbereich zwischen 1:10000 und 1:20000
Weitere Informationen
Sie finden das Thema Grundschulbezirke auch in der Liste aller verfügbaren Kartendarstellungen im Geoportal der Stadt Schwäbisch Hall.
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