Biotopkartierung nach § 32 NatSchG

Die besonders geschützten Biotope werden auf der Basis des § 32 NatschG nach den einheitlichen Vorgaben der § 32-Kartieranleitung außerhalb des Waldes durch die unteren Naturschutzbehörden erfasst und an die LUBW zum Aufbau der landesweiten Biotopdatenbank weitergegeben. Seit 1992 sind bestimmte Biotoptypen durch das Biotopschutzgesetz gesetzlich geschützt (§ 24a Naturschutzgesetz). Seit der Novellierung des Naturschutzgesetzes (01.01.2006) werden die besonders geschützten Biotope im § 32 NatSchG aufgeführt. Der Schutzstatus der § 32-Biotope ist dem eines Naturschutzgebiets oder Naturdenkmals vergleichbar. Seit Ende 2004 ist der erste Durchgang der Kartierung landesweit abgeschlossen. § 32-Biotope im Wald werden von der Waldbiotopkartierung erfasst.
WMS-Thema
Bei diesem Thema handelt es sich um Daten, die nicht im Geoportal der Stadt Schwäbisch Hall abgelegt sind, sondern über die WMS-Schnittstelle ("Web Map Service") von einem anderen Dienstanbieter abgerufen und in die Kartendarstellung eingeblendet werden können.
Einordnung dieses Themas
Das Thema Biotope gehört zu folgenden übergeordneten Themen:
Weitere Informationen
Sie finden das Thema Biotope auch in der Liste aller verfügbaren Kartendarstellungen im Geoportal der Stadt Schwäbisch Hall.
Sonstiges: Impressum zum Geoportal der Stadt Schwäbisch Hall.