Naturdenkmal Einzelgebilde |
Als Naturdenkmal nach § 31 NatSchG können sowohl Einzelgebilde (z.B. wertvolle Bäume, Felsen, Höhlen) als auch naturschutzwürdige Flächen bis zu 5 ha Größe (z.B. kleinere Wasserflächen, Moore, Heiden) ausgewiesen werden. Ihr Schutzstatus ist mit dem eines Naturschutzgebietes vergleichbar.Der Datensatz beinhaltet verordnete und sichergestellte Naturdenkmale Einzelgebilde. |
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